Zusatzversicherung und Private Krankenversicherung im Alter.   

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Rentner in der Krankenvollversicherung:

Private Krankenversicherung im Alter:

Die private Krankenversicherung - PKV - hat das Kalkulationsverfahren so angelegt, daß der Rentner, bzw. Personen ab 65 Jahre, also oft bei steigender Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Altersrückstellung abgesichert ist. Bereits im Jahre 2002 standen über 75 Milliarden Euro zur Beitragsentlastung im Alter bei der private Krankenversicherung - PKV - für die Versicherten zur Verfügung. Und das mit steigender Tendenz.

 

Im § 12 a Abs. 1 bis 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird es den PKV - Unternehmen zur Pflicht gemacht. 90 % der Überzinsen aus der Altersrückstellung für Beitragsentlastung der Versicherten als Rentner müssen hierzu von der private Krankenversicherung - PKV - verwendet werden. Ein wesentlicher Anteil kommt dem über 65 - jährigen Rentner zugute. Diese Regelung bestand schon immer so.

 

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Alle Neuversicherten bei der private Krankenvollversicherung - PKV - müssen zudem seit dem 01. 01. 2000 nach § 12 Abs. 4 a VAG einen Zuschlag von 10 % auf ihren Beitrag zur PKV zahlen. Erhoben wird dieser Zuschlag zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr.

Er wird ohne Abzug von Kosten verzinslich angelegt. Bedeutet: Auch der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler erhält hierfür keine Provision. Mittelverwendung: Ab dem 65. Lebensjahr kommen dem Versicherten diese Gelder insofern zugute, als das hiermit Beitragserhöhungen bei der private Krankenversicherung - PKV - vermieden bzw. stark gemildert werden. Je mehr Mittel des einzelnen in den private Krankenkassen Versicherten zur Verfügung stehen, desto dauerhafter kann der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben.

Beispiel: Wenn jemand mit 30 Jahren zur PKV kommt und bis zum 60. Lebensjahr den Zuschlag zahlt, kann er selbst dann, wenn die Gesundheitskosten wie im Durchschnitt der letzten Jahre steigen, davon ausgehen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr bis zu seinem Ableben konstant bleibt. Eine Mitnahme dieser 10 % igen Alterungsrückstellung von der einen private Krankenversicherung - PKV - zur anderen PKV ist nicht möglich und verbleibt beim Unternehmen für die Versichertengemeinschaft. Auch beginnt die Bildung der erstgenannten Alterungsrückstellung, welche in die Tarife eingerechnet ist, neu. Das ist der Hauptgrund warum wir als Versicherungsmakler einen "private Krankenversicherung - PKV - Wechsel" in den meisten Fällen für unseren Mandanten oder Interessenten ablehnen.

 

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Private Krankenversicherung im Alter Vergleich der Krankenvollversicherung

 

Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von in 2010 4.162,50 Euro (entspricht jährlich 49.950 Euro) dürfen sich privat krankenversichern.

 

 

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