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Im Wesentlichen bieten die verschiedenen Krankenkassen einheitliche Mindestleistungen. Die gesetzlich Versicherten zahlen alle den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Das seit 2009. Ab 2011 beträgt der Beitragssatz 15,5 %. Im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Von allen Kassen wird das medizinisch Notwendige erstattet. Bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien Weitestgehend gleich sind Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer.

Neben den Basisleistungen bieten die Kassen unterschiedliche Extras. Die angebotenen Extraleistungen sind von besonderer Bedeutung. Neben speziellen Wahltarifen, das können Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung sein. Es werden von vielen Kassen aber auch die medizinische Basisversorgung, Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen gezahlt. In der Gesetzlichen kennt man aber auch Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung. Allerdings muß der der Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben.

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